In den Trockenperioden zwischen April und September, in denen die Niederschlagsmengen im Wallis gering sind, wird bis heute Tag und Nacht gewässert. Die Benützung der Wasserleite und das Recht auf Wasser waren innerhalb der geteilschaftlichen Strukturen streng geregelt.
«Früher wurde jede Wiese am Berg mit Suonen bewässert. Ansonsten wären die Mähwiesen bereits früh im Sommer vertrocknet. Heute sind wir hier nur noch wenige, die von Hand wässern.»
Jede Geteilschaft hatte einen sich während der ganzen Sommerzeit wiederholenden Turnus, der je nach Region, Wassermenge, Anzahl der Grundstücke und Geteilen sowie Grösse der Flächen gemeinsam bestimmt wurde. Jeder Geteile hatte Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Bewässerungsstunden.
Das kostbare Wasser der Suonen wurde nach einem genau festgelegten Turnus verteilt, dem sogenannten «Kehr». Jeder Geteile hatte das Recht, während einer bestimmten Zeit Wasser aus der Suone auf seine Wiesen zu leiten. War seine Zeit abgelaufen, wurde das Wasser an den nächsten Geteilen weitergegeben.
«Wir hatten immer am siebten Tag das Wasser. Manchmal bekamen wir um Mitternacht das Wasser. Ich musste als Mädchen mitten in der Nacht mit der Laterne wässern gehen. Auch wenn es regnete.»
So wurde geregelt, wer wann und wie lange wässern durfte. Je nach Gelände und Grösse der Parzellen dauerte ein solcher Turnus zwischen 7 und 21 Tagen, bevor er von Neuem begann. Die jeweiligen Wasserrechte und Wässerzeiten waren auf den Tesseln eingekerbt. Der «Kehr» sorgte dafür, dass das knappe Wasser möglichst gerecht unter den Berechtigten verteilt wurde.
Die Wasserrechte und die Anzahl der Stunden zum Wässern wurden durch Einkerbungen auf hölzernen Tesseln festgehalten. Tesseln sind kleine Holzstäbe, die auch im übrigen Rechnungswesen der Bergbauern im Wallis, zum Beispiel bei den Alprechten, allgemein Verwendung fanden.
Mit der Zeit wurden die hölzernen Tesseln durch Schriftstücke ersetzt. Solche Schriftstücke zählen gegenwärtig zu den ältesten Dokumenten vieler Walliser Gemeinden. Sie zeigen auf, dass Bau und Unterhalt der Wässerwasserleitungen in der Regel genossenschaftlich organisierten Geteilschaften oblagen.